Leuchten innerhalb von 5 Werktagen, Masten 3 bis 5 Wochen · Versandkostenfrei ab 200 € zzgl. MwSt.Nur für Gewerbekunden, Preise zzgl. MwSt. · CE-zertifiziert, bis zu 10 Jahre Garantie
LICHTPLEIN
Nachrichten · 24 September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ökodesign und Energielabel für Lichtquellen: Das bedeutet es für LED-Leuchten

Seit September 2021 gelten in der EU neue Ökodesign-Anforderungen für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte sowie ein Energielabel von A bis G. Was die Regeln umfassen, warum Leuchten selbst kein Label mehr tragen und worauf Sie als Installateur achten.

Zwei Verordnungen seit September 2021

Seit September 2021 gelten in der EU zwei Verordnungen nebeneinander: Ökodesign mit Mindestanforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (Treiber) sowie das Energielabel mit einer neuen Skala von A bis G. Die alte Skala bis A++ ist verschwunden.

Der größte Unterschied zu den alten Regeln: Das Label gehört zur Lichtquelle, nicht zur Leuchte. Das separate Leuchtenlabel, das anzeigte, welche Lampenklassen in eine Leuchte passen, wurde abgeschafft.

Welche Anforderungen Ökodesign stellt

Die wichtigsten Mindestanforderungen an eine Lichtquelle, die in der EU in Verkehr gebracht wird:

  • eine Mindestlichtausbeute in Lumen pro Watt, an der Halogen und die meisten Leuchtstofflampen gescheitert sind
  • ein Farbwiedergabeindex Ra von mindestens 80, mit Ausnahmen für Außen- und Industrieanwendungen
  • Grenzwerte für Flimmern (Pst LM höchstens 1,0) und stroboskopischen Effekt (SVM höchstens 0,4 seit September 2024)
  • eine Standby-Leistung von höchstens 0,5 W
  • ein Leistungsfaktor (Verschiebungsfaktor) von mindestens 0,9 für Lichtquellen über 100 W
  • ein Dauertest mit Schaltzyklen

Außerdem müssen Lichtquelle und Treiber in einer Leuchte mit handelsüblichem Werkzeug austauschbar sein, es sei denn, der Hersteller begründet technisch, warum das nicht möglich ist. Für separate Treiber gelten eigene Mindestwirkungsgrade. Bei den Straßenleuchten von VIA ist der Treiber zum Beispiel separat lieferbar, sodass Sie bei einem Defekt nur den Treiber tauschen.

Die Skala von A bis G

Die Klasse ergibt sich aus der Gesamtlichtausbeute der Lichtquelle einschließlich der Verluste im Treiber. Die Grenzen: A ab 210 lm/W, B ab 185, C ab 160, D ab 135, E ab 110, F ab 85 und G darunter. Die Klasse A wurde bei der Einführung bewusst fast leer gelassen, als Spielraum für künftige LED-Technik.

Der Labelwert entspricht nicht eins zu eins den lm/W aus dem Datenblatt: Die Berechnung nutzt den Nutzlichtstrom innerhalb des Bündels und einen Korrekturfaktor für Lichtquellentyp und Treiber. Vergleichen Sie deshalb Leuchten untereinander über das Datenblatt und separate Lichtquellen untereinander über das Label.

Auf jedem Label steht ein QR-Code zur europäischen Produktdatenbank EPREL. Dort finden Sie das Produktdatenblatt mit Lebensdauer, Farbwiedergabe und Flimmerwerten.

Leuchten mit fest verbauter LED

Eine Leuchte ist in der Verordnung ein umgebendes Produkt. Lässt sich das LED-Modul ohne bleibende Beschädigung aus der Leuchte entnehmen, ist dieses Modul die Lichtquelle, und die Leuchte selbst trägt kein Label. Der Lieferant muss aber nachweisen können, dass die eingebaute Lichtquelle und der Treiber die Anforderungen erfüllen. Lässt sich die LED nicht ohne Beschädigung der Leuchte entfernen, gilt die komplette Leuchte als Lichtquelle, mit allen Anforderungen und dem Label.

Für Sie als Installateur heißt das: Ein Label auf einem Hallenstrahler oder einer Lichtbandleuchte ist keine Pflicht, und sein Fehlen sagt nichts über die Qualität aus. Achten Sie auf das, was Sie prüfen können: lm/W, Lebensdauer als L70 oder L80, Austauschbarkeit des Treibers und Garantie. Die Hallenstrahler von ATRIA erreichen bis zu 180 lm/W, die Lichtlinien von LINEA eignen sich mit UGR<21 für Büros, beide mit 5 Jahren Garantie.

Was vom Markt verschwunden ist

Die Anforderungen haben das Angebot deutlich verändert. Halogen war schon vorher weitgehend verschwunden, Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät folgten 2021. 2023 liefen die Ausnahmen für T8- und T5-Leuchtstoffröhren aus: Sie dürfen in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und Handelsbestände dürfen verkauft werden, aber der Nachschub endet.

Für Parkhäuser, Ställe und Lager mit Leuchtstofflampen ist der Austausch damit eine Frage der Zeit. Eine komplette LED-Lichtbandleuchte wie TRIVO (Schutzart IP65, durchverdrahtet) ist im Unterhalt oft günstiger als Retrofit-Röhren in veralteten Leuchten, weil Treiber, Optik und Gehäuse dann ebenfalls neu sind.

Checkliste für den Einkauf

  • Fordern Sie zu jeder Leuchte das Datenblatt mit lm/W, L-Wert und Flimmerdaten an.
  • Prüfen Sie, ob LED-Modul und Treiber austauschbar sind und ob der Treiber separat lieferbar ist.
  • Prüfen Sie bei separaten Lichtquellen das Label und die EPREL-Registrierung über den QR-Code.
  • Lassen Sie für größere Räume eine Lichtberechnung erstellen, damit Sie in Lux rechnen und nicht nur in Watt.

Häufige Fragen

Braucht eine LED-Leuchte ein Energielabel?

Nein. Das Label gilt für Lichtquellen. Nur wenn sich die LED nicht ohne Beschädigung aus der Leuchte entfernen lässt, gilt die Leuchte selbst als Lichtquelle und muss gekennzeichnet sein. Die meisten professionellen Leuchten tragen deshalb kein Label; Sie vergleichen sie über das Datenblatt.

Warum ist die Labelklasse niedriger, als ich nach den lm/W erwarte?

Das Label rechnet mit dem Nutzlichtstrom und einem Korrekturfaktor, und die Klasse A wurde bewusst fast leer gelassen. Ein Datenblattwert von 160 lm/W bedeutet deshalb nicht automatisch Klasse C. Vergleichen Sie Leuchten über das Datenblatt und separate Lichtquellen über das Label.

Darf ich in bestehenden Leuchten noch Leuchtstoffröhren tauschen?

Ja, bereits in Verkehr gebrachte Röhren dürfen verkauft und verwendet werden. Neue T8- und T5-Röhren kommen in der EU nicht mehr auf den Markt, die Bestände sind also endlich. Planen Sie den Umstieg auf LED, als Retrofit oder als neue Leuchte.

Gelten die Anforderungen auch für separate LED-Treiber?

Ja. Separate Betriebsgeräte müssen Mindestwirkungsgrade erfüllen. Bei den Straßenleuchten von VIA ist der Treiber separat lieferbar, sodass Sie einen Treiber tauschen statt der ganzen Leuchte.

Sehen Sie sich die Hallenstrahler von ATRIA und die Lichtlinien von LINEA an, oder lassen Sie uns eine Lichtberechnung für Ihr Projekt erstellen. Lichtplein liefert ausschließlich an Unternehmen.