Verbot von Leuchtstoffröhren: Was das für den Austausch bedeutet
Seit 2023 dürfen die meisten T5- und T8-Leuchtstoffröhren in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen, doch der Austausch wird schwieriger. Das sind die Optionen für Installateure.
Was sich geändert hat
Die europäische RoHS-Richtlinie beschränkt den Einsatz von Quecksilber in Elektroprodukten. Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und fielen jahrelang unter eine Ausnahmeregelung. Diese Ausnahme ist 2023 für die gängigsten Typen ausgelaufen: die linearen T5- und T8-Röhren sowie Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät.
Seitdem dürfen Hersteller diese Lampen in der EU nicht mehr neu in Verkehr bringen. Bestände, die bereits beim Großhandel lagen, durften noch verkauft werden, gehen aber inzwischen zur Neige. Die Folge: Einzelne Leuchtstoffröhren werden knapper und teurer, und für manche Längen und Lichtfarben gibt es schlicht kein Angebot mehr.
Was das für Bestandsanlagen bedeutet
Das Verbot gilt für das Inverkehrbringen, nicht für den Betrieb. Eine Leuchte mit Leuchtstoffröhren darf weiterlaufen, solange die Lampen funktionieren. Sie müssen also nichts demontieren.
Das Problem beginnt mit der ersten defekten Röhre. Ist kein passender Ersatz mehr zu bekommen, bleibt ein Teil des Raums dunkel. In einem Lager oder Parkhaus, wo die Beleuchtung eine Sicherheitsfunktion hat, ist das keine Option. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, den Austausch als Projekt zu planen statt Röhre für Röhre.
Drei Wege zum Austausch
In der Praxis gibt es drei Wege:
- LED-Retrofit-Röhre in der vorhandenen Leuchte. Schnell und günstig, doch die alte Leuchte, die Fassungen und das Vorschaltgerät bleiben bestehen. Meist muss das Vorschaltgerät überbrückt werden, und nach diesem Umbau liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Leuchte in der Regel bei demjenigen, der den Umbau ausführt, nicht mehr beim ursprünglichen Hersteller.
- Neue LED-Lichtleiste. Die komplette Leuchte wird ausgebaut und durch eine LED-Lichtleiste ersetzt, oft an denselben Befestigungspunkten. Das bringt die höchste Lichtausbeute pro Watt, volle Garantie und die Möglichkeit zu dimmen oder Sensoren zu ergänzen.
- LED-Hallenstrahler in hohen Räumen. In Hallen ab 6 Metern lässt sich eine Reihe Leuchtstoffleuchten oft durch weniger Hallenstrahler mit gezielter Optik ersetzen. Das spart Montagezeit und Verkabelung.
Was es in Zahlen bringt
Eine klassische Leuchte mit zwei T8-Röhren zu 58 W nimmt einschließlich Vorschaltgerät grob 110 bis 140 W auf. Eine LED-Lichtleiste mit vergleichbarem Lichtstrom liegt bei 40 bis 60 W. Das ist eine Einsparung von deutlich mehr als der Hälfte, noch bevor gedimmt wird.
Moderne LED-Leuchten erreichen 140 bis 180 Lumen pro Watt. Die TRIVO Lichtleisten liefern 140 bis 150 lm/W, die ATRIA Hallenstrahler bis zu 180 lm/W. Hinzu kommt, dass diese Leuchten bis zu 5 Jahre Garantie haben, während eine Leuchtstoffröhre in der Regel nach 15.000 bis 20.000 Betriebsstunden ersetzt werden muss.
Die richtige Wahl je Raum
- Parkhäuser, Ställe, Waschanlagen und Lebensmittelindustrie: Wählen Sie eine Feuchtraum-Lichtleiste. TRIVO hat Schutzart IP65 oder IP69K, ist durchverdrahtet und ohne Schrauben zu öffnen, sodass Sie eine Leuchtenreihe schnell montieren. Lieferbar von 20 bis 60 W, auch mit DALI-2 oder integriertem Sensor.
- Büro und Einzelhandel: Wählen Sie ein Lichtband mit geringer Blendung. LINEA hat UGR<21, lässt sich nahtlos in Weiß oder Schwarz koppeln und ist als Anbau- oder Pendelleuchte lieferbar, optional mit indirektem Uplight. Für Büroarbeit gilt ein Richtwert von 500 Lux auf der Arbeitsfläche.
- Lager, Produktionshallen und Sporthallen: Wählen Sie einen Hallenstrahler. ATRIA liefert 75 bis 240 W als UFO, linear über Regalen oder flach mit UGR<21. Für Lagerflächen sind 100 bis 200 Lux üblich, für Produktionsarbeit 300 bis 500 Lux.
So gehen Sie ein Austauschprojekt an
Erfassen Sie zunächst die Anzahl der Leuchten, die Montagehöhe, die geforderte Schutzart und ob gedimmt werden soll. Lassen Sie auf dieser Basis eine Lichtberechnung erstellen, damit Sie sicher sind, dass die neue Planung die Normwerte erreicht, oft mit weniger Leuchten als heute. Ab 100 Stück arbeiten wir mit Projektpreisen und liefern aus europäischem Lager innerhalb von 5 Werktagen. Lichtplein liefert ausschließlich an Gewerbekunden.
Häufige Fragen
Darf ich meine vorhandenen Leuchtstoffröhren weiter nutzen?
Ja. Das Verbot gilt für das Inverkehrbringen neuer Lampen, nicht für den Betrieb von Bestandsanlagen. Der Ersatz wird allerdings immer schwieriger, weil die Bestände zur Neige gehen.
Reicht eine LED-Retrofit-Röhre nicht aus?
Als Übergangslösung kann das funktionieren, doch die alte Leuchte und die Verkabelung bleiben bestehen, die Optik ist nicht für LED ausgelegt und nach dem Umbau liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Leuchte in der Regel bei Ihnen. Eine neue LED-Lichtleiste bringt mehr Licht pro Watt und volle Garantie.
Kann ich die vorhandene Verkabelung und die Befestigungspunkte weiterverwenden?
Meistens ja. TRIVO Lichtleisten sind durchverdrahtet, sodass Sie eine Leuchtenreihe an eine Zuleitung anschließen. Prüfen Sie jedoch, ob die Stromkreisbelastung und die Erdung in Ordnung sind.
Wie viel Energie spare ich?
Rechnen Sie grob mit 50 bis 60 Prozent gegenüber T8 mit konventionellem Vorschaltgerät. Mit Präsenzmelder oder DALI-2-Dimmung steigt dieser Wert in selten genutzten Räumen weiter.
Kann ich als Privatperson bestellen?
Nein, Lichtplein liefert ausschließlich an Gewerbekunden. Installateure und Einkäufer beantragen ein Geschäftskonto und bestellen zu Preisen zzgl. MwSt.
Sehen Sie sich die Serien TRIVO und ATRIA an oder fordern Sie direkt ein Angebot für Ihr Austauschprojekt an. Unsicher bei der Anzahl der Leuchten? Lassen Sie zuerst eine Lichtberechnung erstellen.
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